
Alle Passagiere, die in Indien ankommen, müssen eine Zollkontrolle durchlaufen. Sie müssen den Inhalt ihres Gepäcks deklarieren, indem sie das indische Zollanmeldeformular ausfüllen. In diesem Artikel erhalten Sie nützliche Informationen zu diesen Themen:
- Unterschied zwischen den beiden Zollausgängen
- anmeldepflichtige Gegenstände
- Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen
Grüner und roter Ausgang
Am Flughafen können Passagiere je nach Art der mitgeführten Waren entweder den grünen oder den roten Ausgang wählen:
- Grüner Ausgang: für Reisende mit anmeldepflichtigen Gütern
- Roter Ausgang: für Reisende ohne anmeldepflichtige Güter
Passagiere müssen sich am entsprechenden Ausgang für die Zollabfertigung melden. Passagiere des grünen Ausgangs müssen ihre Zollanmeldung vor Verlassen des Terminals abgeben.
Das müssen Sie nicht deklarieren
Die meisten Reisenden können bestimmte Gegenstände nach Indien einführen, ohne dass eine Deklaration nötig ist, solange sie die festgelegten Zollfreigrenzen nicht überschreiten. Dazu zählen in der Regel:
Persönliche Gegenstände
Kleidung, Toilettenartikel und andere persönliche Gegenstände, die Sie während Ihrer Reise verwenden, müssen in der Regel nicht deklariert werden (solange sie nicht im Übermaß oder zu kommerziellen Zwecken mitgeführt werden).
Geschenkartikel
Kleine Souvenirs und Geschenke für den persönlichen Gebrauch können ohne Deklaration nach Indien gebracht werden, solange ihr Wert die Zollfreigrenzen nicht überschreitet.
Zollfreigrenzen
Passagiere, die aus Ländern außerhalb von Nepal, Bhutan, Myanmar oder China anreisen, können persönliche Gegenstände wie gebrauchte Kleidung, Elektronik oder Souvenirs mitbringen, solange der Gesamtwert dieser Gegenstände bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zum Beispiel:
- Für Reisende ab 10 Jahren können Gegenstände im Gesamtwert von bis zu 45.000 Rs mitgebracht werden (wenn der Aufenthalt im Ausland länger als drei Tage dauert).
- Für Reisende, die weniger als drei Tage im Ausland sind, darf der Wert der mitgebrachten Gegenstände 17.500 Rs nicht überschreiten.
Alkoholische Getränke und Tabak
Passagiere ab 18 Jahren können bis zu 2 Liter Alkohol sowie bis zu 100 Zigaretten, 25 Zigarren oder 125 Gramm Tabak mitbringen, ohne sie deklarieren zu müssen.
Schmuck und persönliche Elektrogeräte
Ein Laptop oder ein ähnliches persönliches elektronisches Gerät sowie persönlicher Schmuck können zollfrei mitgeführt werden, solange sie innerhalb der Freigrenzen für Ihre Kategorie liegen.
Anmeldepflichtige Waren
Bestimmte Waren und Gegenstände unterliegen Zollgebühren oder sind eingeschränkt und müssen bei der Einreise nach Indien deklariert werden. Diese Waren und Gegenstände müssen Sie deklarieren:
Fremdwährungen
- Wenn der Wert von Devisen in bar 5.000 US-Dollar (oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) übersteigt, müssen Sie dies deklarieren.
- Wenn der Gesamtwert von Devisen, einschließlich Bargeld, 10.000 US-Dollar (oder den entsprechenden Betrag in einer anderen Währung) übersteigt, muss auch dies deklariert werden.
Alkohol und Tabak (über der Zollfreigrenze)
Wenn Sie mehr als 2 Liter Alkohol, mehr als 100 Zigaretten, 25 Zigarren oder 125 Gramm Tabak mitbringen, müssen Sie diese Gegenstände deklarieren. Sie unterliegen den entsprechenden Zollgebühren.
Gold und Silber
Wenn Sie Gold oder Silber in irgendeiner Form mitführen, das die festgelegte Freigrenze überschreitet, muss es deklariert werden.
- Die Zollfreigrenze für Gold liegt bei 50.000 Rs für männliche Reisende, bei 100.000 Rs für weibliche Reisende.
- Für Silber liegt die Zollfreigrenze bei 10 kg pro Passagier. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt Zollgebühren.
Elektronik und Geräte
Wenn Sie Elektronik oder Geräte mitführen, die die zollfreien Wertgrenzen überschreiten (wie zum Beispiel Flachbildfernseher), müssen diese deklariert werden.
Deutsche Staatsbürger oder andere ausländische Touristen müssen elektronische Geräte wie Smartphones, Kameras oder Laptops deklarieren, wenn deren Wert die zulässige zollfreie Grenze überschreitet.
Verbotene und eingeschränkte Gegenstände
Bestimmte Waren sind vom indischen Zoll verboten oder eingeschränkt und müssen immer deklariert werden. Dazu gehören Schusswaffen, Munition, Betäubungsmittel sowie bestimmte Tierarten oder daraus hergestellte Artikel.
Wenn Sie solche Gegenstände mitführen, ist es wichtig, diese umgehend zu deklarieren, um Strafen zu vermeiden.
Wertvolle Exportgüter
Wenn Sie Waren für kommerzielle Zwecke oder den Export mitbringen (wie zum Beispiel mit Devisen gekaufte Güter), müssen Sie diese beim Zoll deklarieren.
Haustiere und Pflanzen
Wenn Sie Tiere oder Pflanzen mitführen, müssen Sie diese deklarieren. Es gelten bestimmte Quarantäneregelungen, einschließlich der Anforderung eines Gesundheitszertifikats.
Unbegleitete Gepäckstücke
Wenn Sie Gepäck separat (unbegleitet) nach Indien senden, muss der Inhalt deklariert werden. Diese Gegenstände unterliegen in der Regel Zollgebühren.
Verbotene und eingeschränkte Waren
Bestimmte Waren sind verboten oder unterliegen Einschränkungen (abhängig von bestimmten Bedingungen) für den Import und/oder Export. Dabei handelt es sich um Waren, die soziale, gesundheitliche, umweltbezogene, wildtierschutzrechtliche und sicherheitsrelevante Bedenken aufwerfen. Zu den häufigsten zählen:
Wichtige Informationen für ausreisende Passagiere
- Alle Passagiere, die Indien verlassen, unterliegen der Zollabfertigung durch die Zollbehörden.
- Reisende, die Indien verlassen, können ein **Exportzertifikat** für verschiedene hochpreisige Gegenstände wie Kameras, Videokameras sowie Schmuck bei den Zollbehörden beantragen.
- Dieses Exportzertifikat erleichtert die Wiedereinfuhr solcher Waren.
Zusätzliche Informationen
- Der Export der meisten Tierarten und Artikel aus wilder Flora und Fauna, wie Elfenbein, Moschus, Reptilienhäute, Pelze usw., ist verboten.
- Der Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist verboten.
- Ausländische Passagiere dürfen Waren, die sie mit eingeführten Devisen gekauft haben, exportieren – außer verbotene Waren.
- Das Mitführen von indischen Währungsnoten in den Nennwerten von 500 Rs und 1.000 Rs nach Nepal ist nicht erlaubt.
- Der Export von indischer Währung ist streng verboten.
- Touristen, die Indien verlassen, dürfen nur die Fremdwährung mitnehmen, die sie bei ihrer Einreise nach Indien eingeführt haben.
Denken Sie daran: Jeder Versuch, mit zollpflichtigen oder verbotenen Waren durch den grünen Ausgang zu gehen, kann zu Strafen, Beschlagnahme oder sogar strafrechtlicher Verfolgung nach dem indischen Zollgesetz führen. Deklarieren Sie immer Gegenstände, die verdächtig erscheinen oder die Freigrenzen überschreiten.
Wenn Sie die Einreisebestimmungen kennen und wissen, was Sie deklarieren müssen, können Sie Ihre Reise genießen und Probleme vermeiden.